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Überblick


Das ist neu:

Tunnel für die Ost-West-Achse ist unwirtschaftlich und deshalb unzulässig

Gürtelbahn für Bayenthal: müssen die Gerichte entscheiden?

Baupläne für den Wohnpark Bayenthal unzulässig?

Weitere Beiträge

Die Irrtümer des OVG-NRW

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Steuerverschwendung durch Tunnellösung für die Ost-West-Achse?

Sie ist 5,5 mal teurer als die oberirdische Variante, aber auch 5,5 mal besser?

Die Stadt Köln, finanziell knapp vor dem Nothaushalt, plant wieder ein Großprojekt: die Kapazitätserweiterung der Straßenbahn auf der Ost-West-Achse soll auf einer Strecke von 1,35 km als Tunnel geführt werden, kostet 5,5 mal so viel wie die oberirdische Variante, insgesamt mehr als 1 Milliarde €, vorläufig geschätzt. Dass ein Großteil als Zuschuss von Land und Bund kommt macht es nicht besser: auch das sind knappe Steuergelder, die damit für andere Verkehrsprojekte nicht mehr zur Verfügung stehen. Und der Kölner Anteil bleibt erheblich, zumal absehbare Kostensteigerungen ihn weiter erhöhen würden.

Vereinfacht gesagt: man darf für die Ertüchtigung der Ost-West-Achse mit der Tunnel-Variante nur dann 5,5 mal mehr Geld ausgeben,  wenn sie auch 5,5 mal besser ist als die oberirdische Lösung. Das ist sie aber nicht. Man hat nicht mal versucht es nachzuweisen. Also ein klarer Fall von Unwirtschaftlichkeit und damit eine Verletzung der Gemeindeordnung.

Die Wahl der Tunnellösung blockiert auch andere Verkehrsprojekte, für die keine Planungskapazitäten mehr zur Verfügung stehen. Mit derartigen Großprojekten kommt weder die Verkehrswende in Köln voran noch ist der städtische Haushalt nachhaltig gesichert.

Bleibt zu hoffen, dass man noch zur Einsicht kommt oder die Aufsichtsbehörden einschreiten. Und auch die Fördermittelgeber sind gefragt: wie können sie diese teure Investition unterstützen und damit anderen Verkehrsprojekten die Mittel entziehen?

Burkhardt Krems, 30.11.2024

Gürtelbahn für Bayenthal: Planung ohne Bedarf - müssen erst die Gerichte entscheiden? 

Die Stadt hat die Forderung, die Planung für den Abschnitt Bayenthalgürtel einzustellen, abgelehnt. Wenn der Widerspruch dagegen keinen Erfolg hat, bleibt wohl nur der Weg zu den Gerichten.

Die Stadt plant die Verlängerung der Gürtelbahn bis zum Rhein, auch über den Bayenthalgürtel - wo es bisher die einzigartige Platanenallee gibt. Die dafür erstellte Machbarkeitsstudie belegt, dass für den Abschnitt Bayenthal kein Verkehrsbedarf besteht, der eine Straßenbahn rechtfertigen könnte. Erst recht bestehen keine Verkehrsprobleme, die damit gelöst werden müssten: nur "dringender Verbesserungsbedarf" ermöglicht aber die Finanzierung aus Bundesmitteln.
Deshalb sind alle weiteren Planungsaktivitäten Geldverschwendung. Eigentlich offensichtlich, nicht so für die Stadtverwaltung. Denn da gibt es ja noch "Nutzen" durch die „Verknüpfungsfunktionen über die Abschnitte hinaus zu den anderen Stadtbahnlinien“, die Reisezeiten und die CO2-Emissionen. Wie das den Wegfall von Fahrgästen - doch der Hauptzweck einer Straßenbahn - kompensieren soll, bleibt das Geheimnis der Stadt. Außerdem widerspricht es schlicht der Expertise der Machbarkeitsstudie, die natürlich die Möglichkeiten weiterer Entwicklungen abgeschätzt hat. Und zum Ergebnis kommt, dass der Gesamtnutzen - in Relation zu Kosten und Nachteilen - abnimmt, wenn man nicht an der Bonner Straße Schluss macht, sondern auch die Straßenbahn entlang der Platanenallee des Bayenthalgürtels weiterführt. 

So jedenfalls die Argumentation der Stadt auf die Forderung, aus der Machbarkeitsstudie die Konsequenzen zu ziehen auch für die Planungsaktivitäten. Die einzig logische Folgerung: Planungen für diesen Abschnitt einstellen, alles andere ist Geldverschwendung. 

Der Widerspruch gibt der Stadt die Gelegenheit zur Korrektur, sonst müssen wohl die Gerichte entscheiden, ob so mit Eingaben umgegangen werden darf.  

Burkhardt Krems, 02.07.2024


Baupläne für den Wohnpark Bayenthal - zum Teil unzulässig?

Der Wohnpark Bayenthal, eine grüne Oase in diesem Viertel, soll "verdichtet" werden: 370 weitere Wohnungen sollen entstehen, zum Teil in zwei Hochhäusern, 12 bis 14-stöckig, im Inneren des Parks. Höher und massiver als die vorhandene Randbebauung. Dafür wird ein Teil der Parklandschaft geopfert oder zumindest beeinträchtigt. Ist das zulässig? 

Bauvorhaben müssen sich in die vorhandene Umgebung "einfügen", so die maßgebliche Vorschrift des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Diese Hochhäuser tun es nicht und sind deshalb nicht genehmigungsfähig, so das Ergebnis einer Analyse, die hier nachzulesen ist. Mal sehen, was die Stadt Köln dazu sagt, denn sie müsste die Investorin wohl auf diese Rechtslage hinweisen und die gewünschte Baugenehmigung verweigern: es geht nicht ohne einen Bebauungsplan, der unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt werden müsste.

Hier ein Ausschnitt, der diese Problematik verdeutlicht: das geplante Hochhaus (N4) mit bis zu 14 Stockwerken im südwestlichen Teil des Wohnparks (Goltstein- und Berndorffstraße). 

Auch ein Laie erkennt, dass sich dieser Hochhausklotz nicht in die Umgebung "einfügt" - ein wichtiges Indiz für die Unzulässigkeit, denn dafür kommt es zunächst auf das Erscheinungsbild an, so die Rechtsprechung. 

Die Irrtümer des OVG-NRW - jetzt zur Ladenöffnung bei Corona

Es erklärt Maßnahmen der Gefahrenabwehr für unzulässig, weil noch mehr möglich wäre. Dann wird also gar nichts zur Gefahrenabwehr getan?!

Auch Gerichte können irren, vor allem wohl das OVG NRW. In Sachen Corona und Ladenöffnungen hat es das vor kurzem wieder unter Beweis gestellt mit einem gefährlichen und für das Vertrauen schädlichen Beschluss.

Das ist beim OVG NRW schon früher aufgefallen. Seit Jahrzehnten erklärt es die Gebührenpraxis der Kommunen für rechtmäßig, mit denen diese ordentliche Gewinne machen (z. B. mit einer Eigenkapitalrendite von 256%), bezahlt von den normalen Menschen in den Kommunen, die das über ihre Wohnnebenkosten finanzieren, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit.

Begründung des OVG: die Kommunen hätten ja schließlich in ihre kommunalen Unternehmen für Abfall- und Abwasserbeseitigung investiert, deshalb stünde ihnen eine angemessene Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zu. Nur dass sie kaum Kapital einsetzen. Und so erwirtschaftet etwa Gelsenkanal mit den Abwassergebühren eine Eigenkapitalrendite von 256 %, schlicht sittenwidrig. Aber mit der Realität hat sich das OVG NRW gar nicht aufgehalten, sondern in umfangreichen theoretischen Erörterungen die Praxis gerechtfertigt, denn darum ging es: den Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Man darf gespannt sein, ob das OVG NRW bereit ist, diese offensichtlich rechtswidrige Praxis zu beenden, ich hatte sie mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen im Rahmen eines derzeit laufenden Musterprozesses (Einzelheiten). Vertrauen in die Fähigkeit zur Selbstkorrektur der Gerichte habe ich aber nur begrenzt.

In Sachen Ladenöffnung ist der Beschluss des OVG von Montag vor einer Woche eigentlich erschreckend. Weil die Maßnahmen, die rechtlich zulässig sind, nicht umfassend genug ausgefallen und einige Arten von Geschäften ausgenommen sind, sei die Regelung gleichheitswidrig, und wurde deshalb außer Vollzug gesetzt. Also weil die Maßnahmen nicht weit genug gehen, werden sie, obwohl geeignet, erforderlich und angemessen, insgesamt aufgehoben, also gar keine Gefahrenabwehr. Eigentlich absurd, nur dass die Argumentation mit den Vor- und Nachteilen für die Geschäfte verdeckt worum es geht: um den Schutz der Allgemeinheit. Und den kann man doch nicht aufheben mit der Begründung, es müsse mehr getan werden.

Mehr dazu in der beigefügten Pressemitteilung, zur Gebührenproblematik siehe hier.

Burkhardt Krems, 24.03.2021

Online-Petition Wohnungsleerstand: Aktuelles

Über den aktuellen Stand berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger am 31. Januar 2020, S. 23. Dort heißt es: 

"Die Verwaltung hat die Vonovia seit dem vorigen September im Blick. Mieter hatten auf Missstände in einer Gebäudegruppe mit insgesamt 620 Wohnungen hingewiesen. In einer Online-Petition beklagten sie, dass Dutzende Apartments seit zwei Jahren nicht mehr vermietet seien. Das Wohnungsamt leitete ein Bußgeldverfahren ein. Der Eigentümer gab an, die notwendigen Sanierungen würden ein aufwendiges Konzept erfordern, das noch erarbeitet werde.

Tatsächliche Zahl ungenutzter Wohnungen nach Bußgeldverfahren

Anfangs ging die Verwaltung von 15 ungenutzten Wohnungen aus. Die tatsächliche Zahl ermittelte sie erst im Verlauf des Bußgeldverfahrens. „Eine Strafe wurde bislang nicht verhängt“, teilte Rau den Ratspolitikern am Donnerstag mit. Vertreter der Stadt und der Vonovia hätten vereinbart, dass die Immobiliengesellschaft bis Ende März ein Sanierungskonzept vorlegt. Das weitere Vorgehen werde noch besprochen, das Bußgeldverfahren sei „weiterhin anhängig“. 

Erstaunlich, dass die Verwaltung nicht einmal Briefe der Bürger richtig lesen kann: konkret wurde von vornherein eine viel größere Zahl von Wohnungen genannt: 15% der 621 Wohnungen im Wohnpark. Statt bei den aktiven Bürgern nachzufragen, wie diese Zahl zustande kommt, schickte man jemanden vor Ort, der nur in vier Häusern nachschaute - so kam dann die Zahl von "15" zustande. Viel Aufwand für ein falsches Ergebnis. Typisch für die Kölner Verwaltung?

Und statt so viel Aufwand zu betreiben hätte man von vornherein an Vonovia herantreten können, um alle benötigten Informationen zu bekommen: das erlaubt das Gesetz nämlich! Vermieter sind auskunftspflichtig, sagen sie die Unwahrheit, droht ein Bußgeld! Warum nutzt das Wohnungsamt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht, um mit wenig Aufwand etwas zu bewirken? Typisch für die Kölner Verwaltung?

Immerhin sollen jetzt Wohnungen vermietet werden. Dass Vonovia den Leerstand hätte anmelden müssen und schon deshalb eine Sanktion berechtigt wäre, spielt keine Rolle. Warum nicht? 

Übrigens weiß die Presse es auch besser, aber statt dessen schreibt sie lieber die Informationen der Stadt ab. Ist vielleicht verständlich angesichts der Kölner Presselandschaft, wo immer mehr gespart wird: Politik und Berichterstattung in der Printausgabe, immer noch die häufigste Informationsquelle für Kölner, interessiert nicht, sondern "Klicks" im Internet. Auch da gibt es dringenden Handlungsbedarf ... 

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