Staatsanwaltschaft Bochum stellt das Verfahren ein: unberechtigte Forderungen seien nicht strafbar
Mit Bescheid vom 15.11.2017 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Einleitung von Ermittlungen abgelehnt: unberechtigte Forderungen sind nicht strafbar. Denn es handele sich nicht um „Tatsachen“, über die getäuscht werde, sondern um die Täuschung über Rechtsfragen. Das wird zu überprüfen sein. Beschwerde gegen die Entscheidung ist eingelegt.
Auch über den Wärmeverlust sei nicht getäuscht worden, denn es war mir ja möglich, ihn zu erkennen und im Prozess geltend zu machen. Eine wirklich erstaunliche Argumentation: wenn der Betrogene nachträglich erkennt, dass er betrogen worden ist, liegt kein Betrug mehr vor? Auch in dieser Hinsicht ist zu hoffen, dass die Beschwerde zu einer Korrektur führt.
Denn es kommt auf die Informationslage an, die bei der Präsentation der Abrechnung bestand. Und wenn derjenige, der getäuscht werden soll, die Täuschung erkennt, bleibt immer noch der versuchte Betrug. 2015 waren ja auch nicht einmal die zusätzlichen Informationen beigefügt, aus denen man, wenn man die Unterlagen zu lesen versteht, die Täuschung erkennen konnte. Und welcher Mieter hat das schon erkannt? Selbst der Mieterverein hat diesen groben Fehler nicht entdeckt.
Mit den Heizkostenabrechnungen behauptet die GAGFAH ja, dass ihr Kosten in bestimmter Höhe entstanden seien, was aber nicht zutrifft. Denn ihr wird Wärme zu einem anderen Preis geliefert als der, den sie den Mietern in Rechnung stellt.
Dr. Burkhardt Krems, 11.01.2018
Das Strafverfahren läuft jetzt bei der Staatsanwaltschaft Bochum, Az. 37 Js 481/17
Am 11.09.2017 teilte mir die Staatsanwaltschaft Köln mit, dass sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Bochum abgegeben habe. Da ich einen Monat keine Nachricht aus Bochum bekommen hatte, fragte ich mit Fax vom 14.10.2017 nach dem Aktenzeichen, unter dem das Verfahren dort geführt wird. Am 3. November 2017 erhielt ich die Antwort: 37 Js 481/17.
Am Beispiel des Wohnparks Bayenthal, Köln
Im Wohnpark Bayenthal verschwindet 2015 Wärme im Wert von 150.000 €. Werden den Mietern aber in Rechnung gestellt. Das sind pro Mieter durchschnittlich 200 €, die Vonovia zu Unrecht fordert. Hinweise, dass hier etwas nicht stimmt, hat die Gagfah (jetzt: Vonovia) schon vor Jahren bekommen, aber nichts getan.
Und besonders dreist: 20 % zu hohe Heizkostenvorauszahlungen, obwohl seit Jahren feststeht, dass das unzulässig ist. Deshalb habe ich Strafanzeige erstattet. Denn zu behaupten, man sei berechtigt, Vorauszahlungen in dieser Höhe zu verlangen, ist Betrug. Und sie dann auch noch gerichtlich geltend zu machen, ist Prozessbetrug.
Vieles erklärt sich wenn man bedenkt, dass Vonovia „betriebswirtschaftlich“ handelt: berechtigte Einwände werden ignoriert, denn sonst müsste man ja für alle Mieter die Nebenkostenabrechnung korrigieren. Also versucht man es auszusitzen. Und die wenigen Mieter, die nicht zahlen, nimmt man in Kauf: da die meisten stillhalten und zahlen, lohnt es sich. Es wird eben betriebswirtschaftlich kalkuliert!
Selbst Prozesse lohnen sich: die Anwälte von Vonovia sagen den Gerichten, dass die meisten Mieter sich nicht verteidigen. Also lohnt es sich, alle zu verklagen, die Forderungen nicht erfüllen. Damit kann Vonovia die meisten Forderungen durchsetzen, selbst wenn sie unberechtigt sind: ein paar verlorene Prozesse zählen da nicht.
Und zu hohe Vorauszahlungen lohnen sich doppelt: man hat erst mal das Geld und muss ihm nicht hinterherlaufen, wenn die Abrechnung sonst eine Nachzahlung ergeben würde. Vor allem: die meisten Mieter akzeptieren eine Abrechnung, die mit einem Guthaben endet, und überprüfen sie nicht. Selbst falsche Abrechnungen werden so akzeptiert.
Mehr in der Presseerklärung und den Materialien zur Strafanzeige.
Verschwundene Wärme bereits seit 2012
Der erstaunliche Verlust von erheblichen Wärmemengen im Wert von immerhin bis zu 150.000 € ist allerdings schon älter als die Übernahme der GAGFAH durch Vonovia, siehe die Abrechnungen seit 2010. Zeitlich trifft er zusammen mit dem Wechsel von Nahwärme, im Wohnpark selbst, aber von einem externen Anbieter, der Firma techem, erzeugt, auf Fernwärme, von der RheinEnergie geliefert. Das vorhandene Verteilnetz wurde weiterverwendet. Es umfasste auch die Versorgung des Einkaufszentrums und des früheren Bürogebäudes Alteburger Str. 87. Eingespeist wird laut Rechnung RheinEnergie auch dort.
Während in den Abrechnungen 2010 und 2011 die gelieferten Wärmemengen auch bei den Mietern ankamen, verschwinden ab 2012 erhebliche Wärmemengen, in einer Größenordnung, die weder durch Transportverluste noch durch Messdifferenzen erklärlich sind. Abgesehen davon: gäbe es technische Gründe, hätte es diese Verluste auch schon früher geben müssen. Sie sind weder physikalisch (Transportverluste) noch technisch (Messdifferenzen) erklärlich. Und es geht um Wärmemengen im Wert von mehr als 100.000 €, es lohnt sich, sie sich doppelt bezahlen zu lassen.
Es wird interessant sein zu beobachten, wie das Management von Vonovia sich in dieser Frage verhält, ob es mauert, versucht zu vertuschen, oder aktiv die Aufklärung betreibt.
Für die Mieter im Wohnpark lohnt es sich, hier nachzuhaken. Denn ihre Heizkostenabrechnungen seit 2012 könnten sich um 10 % bis 20 % verringern. Dabei spielt es keine Rolle, dass Einwände gegen die Abrechnungen 2012-2014 nach normalen Regeln verspätet und damit nicht mehr zulässig sind. Denn die Einwände, die erst jetzt durch Aufbereitung des Datenmaterials seit 2010 erkennbar werden, konnte man natürlich vorher nicht geltend machen, die Ausschlussfrist gilt nicht, § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB. Und wenn die GAGFAH die Mieter durch falsche Daten täuscht, gilt die Ausschlussfrist für Einwendungen natürlich erst recht nicht.
Dr. Burkhardt Krems, 13.09./27.11.2017