Aber neu vermietet wird wohl deutlich teurer, weit oberhalb des Mietspiegels, rechtlich fraglich.
Original-Mietspiegel zugänglich über
https://www.rheinische-immobilienboerse.de/upload/Koeln_2023_mit_1401.pdf
Was tun bei Störungen? Landesimmissionsschutzgesetz nutzen!
Denn z. B. nächtlicher Lärm ist verboten, ebenso wie die belästigende Benutzung von Tongeräten, §§ 9, 10 Landes-Imissionsschutzgesetz (LImschG). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 € bestraft werden, §§ 17, 18 LImschG. Der Vermieter kann auch zivilrechtlich vorgehen, z. B. abmahnen, Hausverbote oder Platzverweise erteilen und ggf. sogar mit einstweiliger Verfügung gegen Störer:innen vorgehen.