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Nebenkosten


Das ist neu:

Gesetzwidrige Anhebung der Vorauszahlungen

Zu hohe Gebühren - und Vonovia bleibt untätig


Beiträge
Irrtümer über Müll
BK-Analyse und Vergleich mit dem BK-Spiegel NRW
Auch 2017 wieder Abrechnungschaos
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Heizkostenabrechnung 2016 wieder mit gravierenden Fehlern
Weitere Beiträge
Widerspruch gegen die Heizkosten-Abrechnung 2015
Höhere Vorauszahlungen unwirksam
Kosten der Gartenpflege nicht umlagefähig - und jetzt?
Sofortige Mahnung durch Anwalt?
Mietspiegel 2017: Auszug für den Wohnpark Bayenthal
Heizkosten: wie wird der Wärmeverbrauch richtig erfasst?

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Gesetzestexte für Mieter
Rechtsprechung zu Nebenkosten
Betriebskostenrechner der Berliner Mietergemeinschaft e.V.
Mietspiegel 2017
Mietspiegel 2015
Mietspiegel 2013
Mietspiegel 2012

Nebenkostenbelege 2020: keine ordnungsgemäßen Nachweise

Einzelheiten siehe https://tinyurl.com/WP-Bayenthal-NK-2020


Nebenkostenabrechnung 2020: Erneut gesetzwidrige Anhebung der Vorauszahlungen

Mit der Abrechnung für 2020 fordert Vonovia erneut drastische höhere Vorauszahlungen, gesetzwidrig. Aber das stört Vonovia ja nicht. Denn die Vorauszahlungen dürfen ausschließlich berechnet werden nach dem Abrechnungsergebnis und konkret (!) absehbaren Erhöhungen, nur solche Erhöhungen sind nicht erkennbar. Das gilt beispielsweise für die Heizkosten, denn ob es einen strengen oder einen milden Winter gibt, weiß heute noch niemand. Und auch die Betriebskosten um 9,36 % anzuheben ist absolut unberechtigt, das liegt drastisch über der Teuerungsrate, und im Übrigen wäre konkret nachzuweisen, welche Kostenpositionen denn entsprechend teurer werden. Versicherungsleistungen dürften es ebenso wenig sein wie die Hausreinigung, oder gar die Grundsteuer, 3 Positionen, die in der Abrechnung erhebliches Gewicht haben.

Wieder ein Beispiel dafür, dass sich Vonovia nicht um die Rechtslage kümmert. Und das auch noch verbindet mit einer bewusst falschen Behauptung über die Rechtslage: die Anhebung sei Konsequenz aus der "Verpflichtung" des Gesetzgebers, Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu erheben, so erklärt Vonovia, und man gehe von einer Kostensteigerung für die nächste Abrechnungsperiode aus. Eine solche Verpflichtung gibt es aber nicht. Sondern nur eine Berechtigung. Übrigens für beide Seiten: auch Mieter dürfen aufgrund der Abrechnung die Vorauszahlungen anpassen auf den Betrag, der sich aus der Abrechnung ergibt, wenn man alle berechtigten Positionen berücksichtigt. Zunächst also sollte man alle Positionen korrigieren, die zu hoch sind (Beispiel Hausmeister) oder gänzlich unberechtigt (z. B. Gartenpflege), das Ergebnis geteilt durch 12 ergibt dann die Höhe der Vorauszahlungen. Vorausgesetzt, man macht nicht das Recht auf Zurückbehaltung geltend, weil Vonovia nicht ausreichend die Belege für die bisher geforderten Kosten vorgelegt hat.


Zu hohe städtische Gebühren - und Vonovia bleibt untätig

Was Mieter tun können

- in Arbeit - 



Irrtümer über Müll

Abfall im Wohnpark gut verteilen!

Was wollen wir?

  • Dass Mülltonnen nicht überquellen,
  • wir nicht zu viel für Müll zahlen.

Nach der Gebührenordnung der Stadt Köln zahlen wir überall im Wohnpark gleich viel. Es kommt nicht darauf an, wo wir den Müll hineinstopfen. Das zeigt auch ein Vergleich der Betriebskostenabrechnungen der verschiedenen Abrechnungsbereiche, von Kroh- und Goltsteinstraße bis Alteburger Straße und Klerschweg. 

Wir sollten deshalb den Müll so verteilen, dass die Kapazitäten möglichst gut genutzt werden, die Tonnen nicht überquellen und die Müllstandorte sauber bleiben. Deshalb sollten z. B. auch die Mülltonnen vor Alteburger Str. 292 und 288 genutzt werden. Bisher bringen die Mieter Alteburger Str. 298/296 ihren Abfall großenteils in die Mülltonnen im Wendehammer Klerschweg. Kein Wunder, dass es dort dann oft eng wird. Nach den Gebührenberechnung gehört er aber in den Müllstandort Alteburger Str. 292. Und dort ist oft noch Platz. Also sollte man ihn nutzen, um den Müll gut unterzubringen. 

Beschwerden, weil Mieter den Müll in die falschen Tonnen tun, sind vielleicht gar nicht berechtigt, vielleicht auch nicht angemessen, siehe oben: wenn noch Platz ist, sollte er auch genutzt werden, im Interesse des gesamten Wohnparks. Anderes gilt bei "Mülltourismus": wenn jemand von außerhalb kommt. Da sollte man sich nicht scheuen nachzufragen und ggf. seine Meinung zu sagen! 

Burkhardt Krems, 13.01.2021


Betriebskostenanalyse 2017

Vergleich der NK-Abrechnung Alteburger Str. 298 mit dem Betriebskostenspiegel für NRW, veröffentlicht vom Mieterbund NRW aufgrund der Daten 2017. Aufzugskosten wurden aus verschiedenen Positionen addiert, sie enthalten nicht die Stromkosten für den Aufzug, die zusammen mit Beleuchtungskosten erfasst sind (was der Betriebskostenverordnung widerspricht.). Die Heizkosten wurden verbrauchsunabhängig erfasst (50% Grundkosten mal zwei). Alle Angaben ohne Gewähr.


Materialien zu den Abrechnungen 2017: erneut Abrechnungschaos

Auf besonderer Seite


 





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