Home / Mietrecht / Legionellen

Legionellen


Das ist neu:
Mietspiegel 2015: Auszug für den Wohnpark Bayenthal
Heizkosten: wie wird der Wärmeverbrauch richtig erfasst?

Ständige Beiträge

Gesetzestexte für Mieter
Rechtsprechung zu Nebenkosten
Mietspiegel 2015
Mietspiegel 2013
Mietspiegel 2012

Legionellen in Warm- und Kaltwasser: akuter Handlungsbedarf?

Die Trinkwasserverordnung schreibt jetzt vor, das Wasser auf Legionellen zu testen. Denn eingeatmet, zum Beispiel beim Duschen, können sie für Menschen mit geschwächtem Immunsystem eine tödliche Gefahr sein. Abhilfe ist nicht einfach: die Wassersysteme müssten mindestens 3 Minuten lang auf mindestens 71° erhitzt werden.  
Vor allem in älteren Wohnanlagen können Folgeprobleme entstehen:
  • Um Legionellen zu bekämpfen, wird die Temperatur des Warmwassers erhöht. Das kann akute Verbrühungsgefahr auslösen, vor allem, wenn es Batterien mit zwei getrennten Hähnen gibt: hier kann es leicht sein, dass nur der Warmwasserhahn aufgedreht wird und sehr heißen Wasser ausströmt. Bei Einhebelmischbatterien ist es leicht zu vermeiden, indem die Wasserzufuhr in Mischstellung geöffnet wird. Vermieter sollten darauf achten, dass Batterien die Problematik berücksichtigen und ggf. alte Batterien austauschen.
  • Sind die Warmwasserrohre nicht (mehr) ausreichend gedämmt, entsteht ein Wärmeverlust, der einen Mangel der Wohnung darstellen kann (Rechtsfrage ist ungeklärt). Weitere Folge: das Kaltwasser wird so warm, dass es für die Essenszubereitung problematisch ist: man sollte erst Wasser ablaufen lassen, bis es kühl ist. Folge: erhöhte Wasserkosten.
  • Aber das warme Wasser in den Kaltwasserrohren kann auch ein Biotop für Legionellen sein, je nach den Bedingungen. Das sollte wohl überprüft werden, ob hier nicht die Reaktion des Vermieters, die Warmwassertemperatur zu erhöhen, zwar eine Gefahr verringert (die aus der Warmwasserleitung), aber eine andere Gefahr (aus der Kaltwasserleitung) dafür schafft.
Mehr zur Problematik in dem Beitrag in Wikipedia.




     RSS of this page