Vonovia sperrt den Wohnpark Bayenthal für die Öffentlichkeit - so geschehen 2021, inzwischen überholt durch den Verkauf des Wohnparks. Die neuen Eigentümer verzichten auf die Sperrung. Krems 29.03.2023
Seit kurzem sperrt Vonovia den Wohnpark Bayenthal für die Öffentlichkeit. Mehrere Schilder verkünden: „Privatgrundstück … Zutritt nur für Anwohner und berechtigte Personen. Jede Zuwiederhandlung wird zur Anzeige gebracht!“ (Rechtschreibfehler „Zuwiderhandlung“ im Original)
Das bringt einen Umweg von einem halben Kilometer von der Alteburger zur Goltsteinstraße. Auch für Grundschulkinder aus den Häusern Alteburger Str. 302 bis 306 auf ihrem Schulweg, Eltern mit Kinderwagen, alle Bewohner auf dem Weg zum Einkaufszentrum in der Goltsteinstraße.
Den Durchgang und die Nutzung dieses Parks zu sperren dürfte ebenso wenig zulässig sein wie seinerzeit die Sperrung des Gereonshofes. Hier ist die Stadt gefragt!
Zur Problematik Gereonshof seinerzeit siehe die Presseberichte:
Zur Drohung mit einer Anzeige: da müsste das Gelände klar abgegrenzt sein, was zweifelhaft ist. Und dann müsste Vonovia die Namen ermitteln und den angeblichen „Hausfriedensbruch“ selbst verfolgen, denn von Amts wegen tut sich hier nichts (man würde Vonovia auf den Privatklageweg nach § 374 StPO verweisen).
Hintergrund
Hintergrund ist der Streit mit einigen Mietern, die nicht zu den Kosten der Gartenpflege beitragen wollen. Denn ist "jedermann die Nutzung dieser Flächen unabhängig davon gestattet ist, ob er eine Wohnung in der Wohnanlage der Beklagten angemietet hat, können die Kosten der Pflege dieser Flächen nicht als Betriebskosten den Wohnraummietern angelastet werden", so der BGH bereits 2015 (VIII ZR 33/15), was Vonovia bisher konsequent ignoriert. Dabei kommt es, so der BGH ausdrücklich, nicht darauf an, ob die Anlage im Privateigentum steht oder nicht. Logisch: Auch das Einkaufszentrum Goltsteinforum ist "Privatgrundstück", aber natürlich der Öffentlichkeit zugänglich.
Es ist keine Kleinigkeit. Denn Vonovia rechnet vor, dass sie mehr als 50.000 € pro Jahr allein für die Gartenpflege aufwenden, zusätzlich fallen Kosten für Winterdienst und Reinigung der Wege an. Das verlangen sie bisher von den Mieter:innen als Betriebskosten, nach der BGH-Rechtsprechung aber zu unrecht - es sei denn, sie könnten nachweisen, dass der Wohnpark für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
Dr. Burkhardt Krems, 30.08.2021

Vonovia handelt rechts- und sittenwidrig, jedenfalls im Wohnpark Köln-Bayenthal
Vonovia vertraut darauf, dass gerichtlich nicht durchsetzbare Forderungen von Mietparteien in Unkenntnis der Rechtslage erfüllt werden. Das ist rechts- und sittenwidrig! Mehr dazu